Deutsche Schülerakademie 2022 - Patrick war dabei

Patrick

Deutsche Schülerakademie 2022 - Patrick war dabei

Vom 04. bis zum 20. August 2022 nahm unser Schüler Patrick Pleßner (Q2) an dem Kurs „Moral und Recht im Widerstreit (?)“ der Deutschen Schülerakademie im Jugendbildungshaus Marstall Clemenswerth in Sögel teil.

Sowohl das Recht als auch die Moral sind normative Kategorien. Beide geben Handlungsweisen vor. Doch was genau ist Recht und was genau ist Moral? Inwiefern schränken sie sich gegenseitig ein?

Zu Beginn des Kurses wurde die Bedeutung von Moral und Recht aus der Rechtsphilosophie nach Immanuel Kant und Hans Kelsen hergeleitet. Fortan war die Aufgabe der Schüler*innen, beide Theoreme kritisch zu evaluieren, sodass keine These unhinterfragt blieb.

Dabei lag der Fokus auf dem Begriff „Rechtspositivismus“ und dem Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege („Keine Strafe, kein Verbrechen ohne Gesetz“). „Rechtspositivismus“ bedeutet, dass es zur Geltung einer Rechtsnorm keiner Niederschrift, sondern empirischer Belegbarkeit bedarf. Nullum crimen, nulla poena sine lege verweist auf das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht.

Anschließend an die rechtsphilosophische Herleitung bearbeiteten die Teilnehmer*innen historische Fälle, wie beispielsweise die Nürnberger Prozesse. Dabei wurden erschlossene Theorien erstmals angewandt:

Warum wurde die Mehrheit der Angeklagten für schuldig befunden, obwohl ihre Taten nach damaliger Gesetzgebung keine Straftat darstellten?

Warum wurde die Mehrheit der Angeklagten für schuldig befunden, obwohl ihr Verhalten dem „Rechtspositivismus“ entsprach?

Die Nürnberger Prozesse belegen, dass weder Moral noch Recht allein zu einem angemessenen Urteil führt. Erst die Kombination beider Normen bietet eine ganzheitliche Betrachtung eines Problems.

Am Ende der Akademie formulierten alle Teilnehmer*innen Dokumentationen. Diese thematisierten bereits im Rahmen des Kurses bearbeitete Herleitungen und Fallbeispiele. Patrick Pleßner beschäftigte sich, basierend auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem Schießbefehl an der Grenze der DDR.

Die Kursarbeit umfasste 50 Stunden. In der freien Zeit organisierten die Teilnehmenden eigenständig kursübergreifende Angebote. Diese bestanden neben Sport- und Musikangeboten auch aus Sprachkursen, Schach und politischen Debatten. Die passende Infrastruktur (Sporthalle, Instrumente, uvm.) stellte das Jugendbildungshaus Marstall Clemenswerth zur Verfügung.

Die Erinnerungen an diese wertvolle Erfahrung, bei der viele neue Kontakte geknüpft und Eindrücke gewonnen werden konnten, bleiben unvergessen






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