Maskenpflicht - Neuregelung ab 01.09.2020

Maskenpflicht - Neuregelung ab 01.09.2020

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicherlich aktuell aus der Presse erfahren haben, hat NRW die Maskenpflicht an Schulen in NRW über den 31.08. hinaus verlängert. Lediglich im Unterricht selbst ist die Maskenpflicht zurückgenommen worden.

Konkret bedeutet dies, dass die Maske am Platz im Klassenraum abgenommen werden darf. Für Wege innerhalb des Raumes oder etwaige Platzwechsel muss die Maske getragen werden. Auch im direkten Kontakt (Abstand kleiner 1,5 m) zwischen Lehrenden und Lernenden im Klassenraum muss in der Marienschule zum Schutze aller die Mund-Nasen-Bedeckung von allen Beteiligten getragen werden.

Wer weiterhin im Unterricht eine Maske tragen möchte, darf dies selbstverständlich tun. Wir alle wissen, dass Masken schützen.

Geben Sie bitte daher auch zukünftig Ihren Kindern regelmäßig frische Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Anzahl mit zur Schule.

Mit den Informationen der Schulmail vom Montagnachmittag haben wir auch die Regelungen für den Schulbetrieb aktualisiert. Sie finden diese im Downloadbereich (bitte klicken).

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute van der Wal






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