Entschuldigungsverfahren

Entschuldigungsverfahren

Als Schüler*in der Oberstufe sind Sie unabhängig von Ihrem Alter weiterhin verpflichtet, am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen (vgl. § 43 Abs. 1 SchulG). Das folgende Organigramm veranschaulicht den verbindlichen Ablauf des Entschuldigungsverfahrens an den Oberstufen der Marienschule, den Sie einhalten müssen, falls Sie nicht am Unterricht teilnehmen können (vgl. § 43 Abs. 2 SchulG):

Weitere Informationen gibt es regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres über Schoolfox.

 

Entschuldigungssystem
Ausfüllhilfe



Zurück